Wohnquartier für unterschiedliche Lebensgemeinschaften
Die Erschließung: Begehen
Trennung von KFZ-Erschließung und fußläufiger Erreichbarkeit der Grundstücke.
Konzentration der Parkierungsflächen entlang der Bergstraße. Der Verkehr wird nicht in das Wohngebiet hineingeführt.
Möglichkeit zur zeitweiligen Umnutzung der Stellplatzflächen (2 mal 450 qm) als Raum für Quartiersfeste o. ä.. Dabei spielt die Qualität der räumlichen Fassung eine entscheidende Rolle (Bodenbelag, Baumpflanzungen).
Schließlich sind die zusammenhängenden Stellplatzflächen revisionsfähig (Dispositionsflächen), sollten zukünftige Entwicklungen eine Umnutzung erfordern.
Neuer Stichweg zur Erschließung von höchstens zehn Wohneinheiten (Wohnweg) auf den in Privatbesitz befindlichen Grundstücken. Die geringe Verkehrsbelastung in Verbindung mit der entstehenden räumlichen „Fuge“ lässt eine öffentliche Fläche mit Aufenthaltsqualität entstehen.
Ein fünf Meter breiter Fußweg zwischen den Grundstücken verbindet Parkplätze, Wohnerschließung, Straße und Gemeinschaftsgarten miteinander.
Die Parzellierung: Besetzen
Acht Baufelder zwischen 670 und 1.030 qm sowie eine ca. 3.000 qm große, in Privatbesitz befindliche Fläche südlich des Wohnweges (Doppelhäuser).
In Verbindung mit den Erschließungswegen sind die Felder zunächst offen für jeden Wohnbautyp (max. zwei Vollgeschosse) und können flexibel auf die jeweiligen wohnungswirtschaftlichen Belange reagieren.
Die Grenzen zwischen privaten und öffentlichen Flächen werden aufgrund der vielschichtigen (Fuß-)Wegebeziehungen eindeutig durch Hecken oder Einfriedungen markiert .
Durch die klare Grenzsetzung werden die Restflächen als Aufenthaltsbereiche räumlich gefasst. Es können hochwertige Nischen entstehen (konzentrierte Öffentlichkeit).
Eine mögliche weitere Parzellierung der einzelnen Baufelder ist in Abhängigkeit von der angestrebten Bebauung möglich.
Die Gebäude: Bebauen
Aufgrund der Lage des Baugebiets als Teil eines älteren Einfamilienhaus-Siedlungsfeldes schlägt b.u.g. Architekten eine Ergänzung der bestehenden Wohnform durch 40 Reihenhäuser vor. Auf den südlichen Privatgrundstücken können weitere 10 DHH entstehen. (Gesamt 50 WE)
Sechs Reihenhaustypen (88 bis 131 qm) auf unterschiedlichen Grundstücksgrößen (115 bis 294 qm) sollen dabei eine Vielzahl von Lebensgemeinschaften ansprechen.
Die Häuser sind durchgängig als zweigeschossige Baukörper geplant. 28 Häuser besitzen ein zusätzliches Staffelgeschoss mit Terrasse (Sonnendach).
Alle Häuser orientieren sich nach Süden, bzw. nach Süd-Westen.
Zur Kompensation der nicht vorhandenen Garagen sind die nach Norden gerichteten Vorgärten als Höfe mit Abstellräumen für Fahrräder und Geräte ausgebildet.
Die Bebauung der in Privatbesitz befindlichen südlichen Grundstücke mit Doppelhäusern schafft zusätzliche Vielfalt unter den Bewohnern. Ungeachtet der späteren Bebauung erzeugt eine Baumreihe die notwendige räumliche Fassung.