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Begehen, Besetzen, Bebauen

Konversion einer ehemaligen Bahnfläche

Die Haupterschließung des neuen Quartiers erfolgt über drei Zufahrten an der südlich gelegenen Herbertzstraße/Am Verschubbahnhof. Eine entlang der Schallschutzbebauung (alternativ Schallschutzwall) geführten Planstraße übernimmt die interne Verbindung zwischen den einzelnen Baufeldern und spannt einen Bogen vom gewerblichen Sonderbaufeld am “Kopf” und der Grünanlage am “Schwanz” des Ensembles.

Obwohl sich das Planungsgebiet in unmittelbarer Nachbarschaft zum attraktiven Krefelder Osten (Bockum, Schönwasserpark, Tiergartenstraße) befindet, erscheint die Fläche bedingt durch die bisherige Nutzung als nicht öffentliches Bahngelände, durch ihre uneinsehbare Dammlage und schließlich durch die geringen Erschließungsmöglichkeiten infolge von Bahn- und Gewerbenutzungen als Unort.

Deutlich zu erkennen ist, dass die Trassenführung der Bahnlinie historische Wegeachsen unwiderruflich unterbrochen hat (Ritterstraße-Schönwasserpark, Borsigstraße-Herbertzstraße).
Das zu entwickelnde aurelis-Baugebiet kann die Zerschneidung der Stadt durch die Schienenwege nicht aufheben. Aufgrund der hohen Lärmbelastung in unmittelbarer Nähe der Gleisanlagen wurde daher ein Gebäudeensemble entwickelt, das sich wie ein “gemauerter” Zug zwischen Verkehrsweg und Wohnquartier stellt und die einzelnen Baufelder formal verbindet.

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Da die zu überplanende Entwicklungsfläche stadträumlich nicht existent erscheint, wurde für die angrenzenden Grundstücksflächen am Kreuzungsbereich Dießemer Bruch/Neue Ritterstraße ein prominentes “Kopfensemble” entwickelt, das mit einem 55 Meter hohen Büroturm ein weithin sichtbares Zeichen setzt.

Aufgrund der Dammlage der stillgelegten Bahnflächen werden die topografischen Brüche zum Bestand als identitätsstiftendes Merkmal des neuen Quartiers hervorgehoben. Die formale Abgrenzung durch Stützmauern aus sogenannten Gambionen (in Drahtkörben gefasste Bruchsteine) geschieht insbesondere an den Stellen, an denen das neue Wohngebiet vor äußeren Einflüssen geschützt werden muss (Verkehr und Gewerbenutzung) und im Bereich der Krefelder Promenade, die Teil des Schallschutzkonzeptes ist

Auf Baufeld 2 wurde ein ca. 10 Meter breiter, aber nur 7,50 Meter tiefer Reihenhaustypus angeordnet, um den ausschließlich nach Süden orientierten Häusern eine besondere Wohnqualität zu verleihen. Grundsätzlich wird jedes der drei Regelbaufelder von den Rändern her erschlossen und besitzt einen ruhigen Quartiersinnenbereich als hälböffentliche Fläche.

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Die partielle Erstellung der einzelnen Baufelder kann unabhängig von einander erfolgen. Eine Chronologie dieser Entwicklung lässt sich jedoch aufgrund der komplexen Einflüsse kaum prognostizieren. So könnte die anfängliche Realisierung der prominenten Gewerbefläche (einschließlich der Promenade!) den Standort “Herbertzstraße” erheblich aufwerten (Initialwirkung) und eine spätere Vermarktung der Wohnbauflächen entsprechend fördern.

Leistungen durch b.u.g.

Städtebaulicher Entwurf

 

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